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Im Einzelnen:
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Beim Kauf von Immobilien 2% Steuer vom Katasterwert der Immobilie.
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Einkommensteuer bei Einzelpersonen und Firmen ca. 25% mit Freibeträgen.
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Die Vermögensteuer beträgt für Privatpersonen 0,1 % mit Freibeträgen zwischen 80.000 U$ und 120.000 U$. 1,5% bis 2,0% bezahlen juristische Personen.
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Uruguay kennt keine Erbschaftsteuer.
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Einkünfte von Kapitalvermögen und Sachvermögen aus dem Inland unterliegen einer Steuer von 12%
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Landwirtschaft und Tourismus in Uruguay haben Steuererleichterungen.
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Steuerfrei sind Firmen in den Freihandelszonen
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Einsicht auf Bankkonten kann in Uruguay nur ein Richter nehmen und nur bei laufendem Strafverfahren.
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